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Dr. med. Horst Kuni

Arzt für Nuklearmedizin, Universitätsprofessor i.R.

horst@kuni.org

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Einzelbeitrag

 
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Zuletzt aktualisiert: 13.05.2012

Kita haben wir wegen der titelfreundlichen Kürze gewählt und steht für alle Formen wie Kinderbetreuung, Kindergarten, Kinderhort, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Betriebskindergarten, die Kooperation mit einer Einrichtung eines anderen Trägers, die Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung oder der Hinweis auf Kindergärten in der Nähe.

Solche Krankenhäuser sind leider noch die Ausnahme. Das ist einer der Gründe für die Notwendigkeit des Familientages und der Aktion Familienfreundliches Krankenhaus des Marburger Bundes.

Die Listen haben wir für folgende Bundesländer zusammengestellt:

Listen aus älteren Umfragen (2006) ergeben kein besseres Bild, wie z.B. diese des Ärztinnenbundes. Bei einer Umfrage der Landesärztekammer Hessen aus dem gleichen Jahr hatte sich eine deprimierende Diskrepanz zwischen Schein und Sein ergeben: “Für die wenigen verfügbaren Plätze bestehen meist lange Wartelisten, die Vergabe erfolgt häufig nach sozialen Kriterien (Bevorzugung von Alleinerziehenden, Pflegepersonal). Auch existieren nicht selten Einschränkungen für Antragsteller mit befristeten Verträgen oder solche, die nicht am gleichen Ort wohnen. Von den zur Zeit berufstätigen Ärztinnen mit Kindern, an deren Klinik Betreuung angeboten wurde (n=357), hatten 76 einen Platz in der Kindertagesstätte erhalten (vgl. dazu Tabelle 3); weitere 92 hatten sich beworben, jedoch vergeblich.” (Zitat aus: Köhler,  S., Baumann, L. und Kaiser, R.: Hessische Ärztinnen fordern familienfreundlichere Arbeitsbedingungen von ihren Krankenhäusern, Hess. Ärztebl. 67(12),2006,932-935 (155 kB))

Schließlich wollen wir aus diesenTipps für Bewerbungen und Arbeitsvertragsverhandlungen” von RA Udo Rein, Geschäftsführer des Marburger Bund Landesverbandes Hessen, zitieren, dass neben den harten Gehaltsbestandteilen in den Vertragsverhandlungen häufig auch noch Spielraum für zusätzliche Leistungen besteht, u.a. die nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfreie Übernahme von Kosten zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Ärztin/des Arztes, die in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z.B. Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tages-, Wochenmütter u. Ganztagspflegestellen) entstehen (ohne Verpflegungskosten!). Dabei ist es gleichgültig, ob die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Einrichtungen erfolgt.

Hier finden Sie einen Beitrag zum GEMA-freien Musizieren in Kitas.

 
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Anybrowser Kampagne

http://www.kuni.org/h/neues/archives/85
Stand: 18.05.12 Verantwortlich: E-Mail Prof. Kuni ©1999/2012
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