2010-11-24
(Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel, ursprünglich auf der Website mbhessen.de am 24.11.2010 veröffentlicht, wird hier archiviert, da er unter der o.g. Domain nicht mehr erreichbar ist) Zugegeben: Die Baum-Metapher, mit der Prof. Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), eine Drohkulisse für die Tarifeinheit aufbaute, war geschickt gewählt: "Wer die Tarifeinheit aufgibt, legt die Axt an die Wurzel der Tarifautonomie."01
Da entsteht vor den Augen mancher Leserinnen und Leser das Bild eines gesunden Baumes im Park der Tariflandschaft, umgeben von Mitgliedern des BDA und des deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) als Baumschützer, bedroht von nicht näher Benannten mit einer Axt, die nach seinen Wurzeln zielt. Aber das Bild ist völlig daneben; den Baum hat es so nie gegeben.
Die Tarifeinheit erscheint uns vielmehr als grundgesetzwidriger Schwarzbau. Seine Funktion hat er schon vor Jahren verloren. Die Arbeitgeber hatten ihn aufgegeben, als viele Gewerkschaften einschließlich der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) sich von den DGB-Gewerkschaften gelöst und für ihre Mitglieder spezifische Tarifverträge erkämpft haben. Um im Bild zu bleiben: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 7.07.1002 lediglich die Ruine als zwingende Konsequenz abgerissen.
Zurück zur Tarifautonomie in der Tariflandschaft: Die Koalitionsfreiheit sorgt für eine blühende Artenvielfalt. Ihre Befriedung durch passgenaue und von den Beschäftigten akzeptierte Tarifverträge kommt auch den Arbeitgebern und im Krankenhaus Patientinnen und Patienten zugute.
Letzte Überprüfung: 2020-05-02
01 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
arbeitgeberpraesident-hundt-mahnt-gesetz-zur-tari
feinheit-an/3644002.html | kuni.org/to/bpgR5
02 https://www.bag-urteil.com/07-07-2010-4-azr-54
9-08/ | kuni.org/to/bVSR5