2014-07-21, aktualisiert: 2022-01-28
Im Prinzip Nein.
Vorab: Überstunden und Mehrarbeit werden von Arbeitsrechtlern unterschiedlich definiert01 02 03. Radio Eriwan antwortet wegen seiner bekannten Nähe zur Ärztegewerkschaft Marburger Bund im Sinne der MB-Tarifverträge. Da zeigt sich für es, dass bei Juristen ein Hund im Sinne des Gesetzes auch einmal eine Katze sein kann und umgekehrt:
In den MB-Tarifverträgen, z.B. im TV-Ärzte VKA04 § 9 (Sonderformen der Arbeit), Abs. 5, liest Radio Eriwan zu Überstunden:
"Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von vollbeschäftigten Ärztinnen und Ärzten (§ 7 Absatz 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden."
und im Abs. 4 über Mehrarbeit:
"Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von vollbeschäftigten Ärztinnen und Ärzten (§ 7 Absatz 1 Satz 1) leisten."
Daraus folgt für es, dass eine Ärztin in Teilzeit bei Überschreitung ihrer individuell vereinbahrten Arbeitzeit i.d.R. Mehrarbeit und wohl nur selten bei Überschreiten der Arbeitzeit einer vollbeschäftigten Ärztin Überstunden leistet.
Frage an Radio Eriwan: Erhalten Ärztinnen in Teilzeit für Mehrarbeit also nicht den Zeitzuschlag für Überstunden?
Im Prinzip Nein.
Den Zeitzuschlag von 15% nach § 11 (Ausgleich für Sonderformen der Arbeit) hält Radio Eriwan für eine typische MB-Regelung, mit der die nach vielen Untersuchungen schädliche Überschreitung der Wochenarbeitszeit Vollbeschäftigter verteuert wird. Radio Eriwan ist davon überzeugt, dass der MB diese Tarifpolitik konsequent ausbauen wird.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 23.03.2017 (Az.: 6 AZR 161/1605) zu einer entsprechenden Regelung im TVöD-K, das der MB-Landesverband Baden-Württemberg hier06 kommentiert, könnte das aber auch im Geltungsbereich der Tarifverträge des MB ändern.
Frage an Radio Eriwan: Erhalten Ärztinnen in Teilzeit für Mehrarbeit überhaupt einen Ausgleich wie Vollbeschäftigte für Überstunden?
Im Prinzip Ja.
In § 11, Abs. 2 liest Radio Eriwan:
"Für Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 7 Absatz 2 Satz 1 oder 2 festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden, erhält die Ärztin/ der Arzt je Stunde 100 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe."
Abgesehen vom aus systematischen Gründen fehlenden o.a. zusätzlichen Ausgleich für Überstunden Vollbeschäftigter sieht Radio Eriwan also Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeit in der gleiche Situation wie Vollbeschäftigte bei Überstunden: Ist ein Freizeitausgleich nicht möglich, ist die Mehrarbeit zu bezahlen.
Einem Arzt in Teilzeit hätte Radio Eriwan genauso geantwortet.
Im Zweifel finden MB-Mitglieder kompetente Beratung bei den Juristinnen und Juristen ihres Landesverbandes.
Letzte Überprüfung: 2022-01-28
01 http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_U
eberstunden.html#tocitem1 | www.kuni.org/to/mtxR
02 https://www.afa-anwalt.de/news/arbeitnehmerrechte
-bei-ueberstunden/ | www.kuni.org/to/mzKR
03 http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrarbeit | www.kuni.org/to/mVyR
04 https://www.marburger-bund.de/sites/default/files
/tarifvertraege/2018-08/tv-aerzte-vka-i-d-f-6-aen
derungstv.pdf | www.kuni.org/to/f47Rf
05 https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/
6-azr-161-16/ | www.kuni.org/to/hXSRW
06 https://www.marburger-bund.de/baden-wuerttemberg/
meldungen/ueberstundenzuschlaege-bei-teilzeitbesc
haeftigten-aktuelles-urteil-des | www.kuni.org/to/RfNY