2017-11-24
Der Marburger Bund Landesverband Baden-Württemberg macht auf eine drohende Verjährung von Ansprüchen aus dem Jahr 2014 zum Jahresende 2017 aufmerksam 01.
Grund: 2014 hatten Arbeitgeber begonnen, eine Inanspruchnahme von Ärztinnen und Ärzten in der Rufbereitschaft nicht bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder während einer Krankheit zu berücksichtigen. Sie meinten sich dazu berechtigt, weil diese Inanspruchnahme nach dem selben Satz wie Überstunden vergütet worden war. Das Bundesarbeitsgericht hat am 6.09.2017 (Az.: 5 AZR 429/16) geurteilt, dass diese Praxis rechtswidrig ist 02.
Da das Urteil erst in 2017 gefällt worden ist, sollten betroffene Ärztinnen und Ärzte natürlich auch für Jahre 2015 bis 2017 offene Ansprüche einfordern. Mitglieder der Ärztegewerkschaft Marburger Bund können im Zweifel den Rat der juristischen Profis ihres Landesverbandes suchen.
Wir gratulieren dem MB Lv Baden-Württemberg, der schon seit 2015 die in seinen Augen rechtswidrige Praxis bekämpft und sein Mitglied bis zur letzten Instanz schließlich erfolgreich vertreten hat.
Letzte Überprüfung: 2021-07-19
01 https://www.marburger-bund.de/baden-wuerttemberg/
meldungen/bag-entscheidung-zur-entgeltfortzahlung
-verjaehrung-droht | kuni.org/to/hfgRW
02 https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/
5-azr-429-16/ | kuni.org/to/Kfpx
2011-09-09
Im Prinzip Ja.
In beiden Fällen ist der optimale Umfang der Dokumentation entscheidend.
Frage an Radio Eriwan: Muss eine zu umfangreiche Dokumentation vermieden werden?
Im Prinzip Ja,
kann doch ein Zuviel an dokumentierter Mehrarbeit einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz belegen. Krankenhausärztinnen und -ärzte berichteten Radio Eriwan über gelungene Vorkehrungen wie
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