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Prof. Dr. Verena Kuni  M. A.

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interfiction XIV: PATCH_WORK. Auf welchen Grundlagen arbeiten? Kunst-, Kultur- und Wissensproduktion zwischen Commons und DRM

Einführungsvortrag und Leitung der interdisziplinären Fachtagung interfiction im Rahmen des 24. Kasseler Dokumentarfilm- und Videofests, Kassel u. Veranstaltungsreihe an weiteren Orten, 16.11.-18.11.2007

PATCH_WORK
Auf welchen Grundlagen arbeiten? Kunst-, Kultur- und Wissensproduktion zwischen Commons und DRM

Mit den digitalen Medien und der elektronischen Vernetzung ist nicht nur die Utopie, sondern auch die reale Möglichkeit eines Zugangs von bis dahin ungekannten Dimensionen zu Informationen verbunden – und dies schliesst auch den Zugang zu breiten Beständen historischer wie zeitgenössischer Kunst- Kultur- und Wissensproduktion ein. Zugleich verdanken wir den digitalen Medien einen regelrechten Schub an entsprechender Produktivität und Publikationstätigkeit.

In diesem Zuge haben insbesondere Techniken wie "Copy, Cut & Past" und "Sampling" – die es in ähnlicher Form durchaus schon früher gab – an Bedeutung gewonnen. Doch während sie künstlerischen Bereich als kreative Verfahren in Anspruch genommen werden, rufen sie andererseits massiven Widerstand seitens jener auf den Plan, die Urheberrechte beanspruchen bzw. vertreten. Allerdings beschränkt sich dieser Widerstand keineswegs allein auf die Verfolgung ohnehin nicht immer so eindeutig vorliegender Verstösse gegen bestehende Rechtsverhältnisse, deren Anpassung an die Konditionen einer digitalen Kultur ebenfalls nach wie vor ein Desiderat darstellt. Vielmehr treten zusammen mit den Verwertungsgesellschaften insbesondere Kultur- und Unterhaltungsindustrie sowie Verlagskonzerne für eine deutliche Verschärfung der entsprechenden Gesetze an; parallel wird auf in der Soft- und Hardwareentwicklung unter Hochdruck daran gearbeitet, geeignete Limitierungen bereits auf dieser Ebene zu implementieren.
Einmal angenommen, diese Bestrebungen wären in vollem Umfang erfolgreich – welche Konsequenzen hätte dies nicht nur für den Zugang zu Kulturgut, sondern auch zu den Grundlagen und den Mitteln kultureller Produktion?

Spätestens an diesem Punkt, so steht zu befürchten, schlägt eines der maßgeblichen Potentiale der elektronischen Kultur in sein Gegenteil um – wobei die Effekte sich keineswegs allein auf erstere beschränken. Wie also lässt sich einer solchen Entwicklung entgegensteuern?
Mit einer Berufung auf bzw. der Einforderung von Kunstfreiheit beispielsweise ist es jedenfalls schon angesichts der aktuellen Gemengelage nur in den seltensten Fällen getan. Und wenngleich tradierte Konzepte von Autorschaft, genuiner Schöpfung und geistigem Eigentum nicht von ungefähr zum Gegenstand engagiert geführter Kontroversen geworden sind, liegt auf der Hand, dass sie sich nicht so ohne weiteres verabschieden lassen. Dies zumal sich nach wie vor viele Kunst- und Kulturschaffende selbst auf ihre Urheberrechte berufen und befürchten, ihre wie auch immer magere ökonomische Basis zu gefährden, wenn sie ihre Produktionen unter alternativen Lizenzen publizieren.

Tatsächlich werfen letztere durchaus ebenfalls einige Probleme und ungeklärte Fragen auf; etwa die, wie eine angemessene Vergütung zu erlangen ist. Und so manche, die einerseits im Bezug auf ihre Nutzung von Kulturgut grösstmöglicher Freiheiten versichert wissen wollen, bestehen andererseits selbst auf Einschränkungen – und zwar nicht nur, wenn es um die kommerzielle Verwertung, sondern auch, wenn es um künstlerische Aneignungen ihrer eigenen Arbeiten geht.

Wie wäre überhaupt allen Beteiligten gerecht zu werden? Wie müssten die Rechtsverhältnisse gestaltet werden, um einerseits ideale Bedingungen sowohl für die Kunst- und Kulturproduktion als auch für den Zugang zu Kulturgut zu schaffen – diese andererseits aber vor Zugriffen zu schützen, die ihren Interessen entgegenstehen?
Sind entsprechende Bemühungen am Ende schon deshalb obsolet, weil eine annähernd gleichmässige Berücksichtung einander ausschliessender Bedürfnisse kaum möglich ist? Oder vielleicht eher deshalb, weil die politischen Entscheidungen auf dieser Ebene unter weitgehendem Ausschluss von KünstlerInnen und Kulturschaffenden getroffen werden? Müssten möglicherweise – noch bevor es um juristische Regelungen geht – eine Neubewertung des Status kultureller Wertschöpfungsprozesse, kultureller Güter und insbesondere dessen stattfinden, was man unter kulturellem Gemeingut, also den "Commons" versteht? Und welche Strategien lassen sich in diesem Zusammenhang seitens der Kunst bzw. mit künstlerischen Mitteln entwickeln?

Dieser und weiteren Fragen rund um Utopien und Realitäten von Kunst-, Kultur- und Wissensproduktion zwischen Commons und DRM will die interfiction-Tagung 2007 mit Vorträgen, Präsentationen und Workshops von KünstlerInnen, WissenschaftlerInnen und VermittlerInnen, Video- und FilmemacherInnen, Netzkultur-TheoretikerInnen und -PraktikerInnen nachgehen.

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