2011-08-11
Im Prinzip Nein.
"Um auch den Ärztemangel in Kliniken auf dem Lande wirkungsvoll bekämpfen zu können, hat der Verband der Krankenhausdirektoren eine Änderung des neuen Versorgungsstrukturgesetzes gefordert." lesen wir hier im Westfalen-Blatt als Forderung von Dr. Josef Düllings, NRW-Landesvorsitzender des Verbandes der Krankenhausdirektoren. Damit greift er diese Pressemitteilung seines Verbandes auf, der den Erfolg des geplanten Versorgungsstrukturgesetzes skeptisch sieht und eine Erweiterung zugunsten der Krankenhäuser fordert.
Richtig ist, dass die Kliniken auf dem Land besonders unter einem Mangel an Ärztinnen und Ärzten leiden. Er stellt die ärztliche Versorgung der Bevölkerung schon jetzt so in Frage, wie es für die hausärztliche Versorgung erst in Zukunft befürchtet wird. Wenn durch das geplante Gesetz mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Landarztpraxis motiviert werden, kann das die Lücken im Krankenhaus durch Verschiebung der knappen Ressource noch zusätzlich vergrößern.
Frage an Radio Eriwan: Muss also wirklich das Versorgungsstrukturgesetz für den Verband der Krankenhausdirektoren geändert werden?
Im Prinzip Nein.
Der Mangel an Ärztinnen und Ärzten in den Kliniken, und das nicht nur auf dem Land, ist von den Krankenhausdirektoren mit verschuldet. Sie haben den Mangel ohne Gesetz massiv verstärkt und können ihn auch ohne lindern. Dazu einige Vorschläge:
Bei der Auswahl ihres Arbeitsplatzes orientieren sich immer mehr an den Erfahrungsberichten im Portal Ranking für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung. Bei einer absteigenden Sortierung nach Bewertung erfahren Sie eindrucksvoll an praktischen Beispielen, was wir mit diesem Listenpunkt ansprechen.
und und und…
∨