2013-01-23
Viele Lehrkrankenhäuser zahlen Medizinstudierenden im Studienabschnitt 'Praktisches Jahr (PJ)' eine Aufwandsentschädigung. Sie soll die finanziellen Nachteile ausgleichen, die ein befristeter Wechsel der Ausbildungsstätte haben kann: Fahrt in einen Ort fern der Heimatuniversität; Kosten einer auswärtigen Unterkunft; vermehrter Verpflegungsaufwand etc. Die Helios-Kliniken haben dazu sogar einen Tarifvertrag mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund abgeschlossen. Über die sehr unterschiedlichen Aufwandsentschädigungen im PJ informieren wir hier01–.
Der Bundesgesundheitsminister hatte mit einer Änderung der Approbationsordnung für Ärzte diese Aufwandentschädigung auf einen Betrag von 373 €/Monat gedeckelt (wir berichteten hier)02–. Das war nicht nur methodisch ein möglicherweise grundgesetzwidriger und wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung unrechtsamer Eingriff in die Tarifautonomie, sondern auch von Betrag her eine Obergrenze, die viele als weltfremd einstuften.
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 14.01.2013 (S. 34) ist nun eine erneute Änderung der Approbationsordnung vom 7.01.2013 veröffentlicht worden und damit in diesem Punkt in Kraft getreten, die den Deckel auf 597 €/Monat anhebt, ein Erfolg, den sich der Marburger Bund Bundesverband am 6.12.2012 zu Recht auf die Fahnen geschrieben hat (Quelle inzwischen im Netz nicht mehr erreichbar). Die geänderten Vorschriften zum PJ treten allerdings erst am 1.04.2013 in Kraft.
Hintergrund ist der neue Bezug auf § 13, Abs. 2 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG), das die Ausgaben für eine Unterkunft, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 224 € anhebt. Er war in der 904. Sitzung des Bundesrates am 14.12.12 (S. 585 des Protokolls, 835 kB)03– mit der Annahme der Drucksache 674/12 beschlossen worden04–.
Der Medizinische Fakultätentag begrüßt hier die erneute Änderung der Approbationsordnung05–. Wir vermissen in der Aufzählung der Neuerungen allerdings die Anhebung der verordneten Obergrenze einer Aufwandsentschädigung.
Letzte Überprüfung: 2023-10-25
01 https://www.kuni.org/h/neues/beitrag/66 | www.kuni.org/to/LtKRP
02 https://www.kuni.org/h/neues/beitrag/69 | www.kuni.org/to/7dFB
03 http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_43984/SharedDo
cs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2012/Plenarproto
koll-904,templateId=raw,property=publicationFile.
pdf/Plenarprotokoll-904.pdf | www.kuni.org/to/LWyRP
04 http://www.bundesrat.de/cln_236/SharedDocs/Drucks
achen/2012/0601-700/674-1-12,templateId=raw,prope
rty=publicationFile.pdf/674-1-12.pdf | www.kuni.org/to/LqZRP
05 http://www.mft-online.de/presse-standpunkte/press
emitteilungen/2013/nachbesserungen-beim-aerztlich
en-ausbildungsrecht | www.kuni.org/to/LkmRP