2025-07-25
Zu dieser Frage gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen einer Klinik und ihren Angestellten, z. B. Oberärztinnen und Oberärzten. So hatte eine Klinik in Niedersachsen im Bereitschaftdienst eine Zeitvorgabe von 30 Minuten gesetzt. Dagegen hat der Marburger Bund Lv Niedersachsen erfolgeich geklagt01:
Bei einer Zeitvorgabe von 30 Minuten sei der Arbeitnehmer faktisch gezwungen ist, sich in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes aufzuhalten, um die Arbeit bei Bedarf fristgerecht aufnehmen zu können; zumal er nicht nur in der Klinik ankommen müsse, sondern innerhalb der Zeitvorgabe am Patienten verfügbar sein solle, was vorherige Umkleide- und Wegezeiten somit miteinschließe… Mit dieser Eintreffzeit habe der Arbeitgeber die örtliche Beschränkung, wie sie für den Normal- und Bereitschaftsdienst typisch sind, lediglich durch den Faktor Zeit ersetzt.
Wir gratulieren der Rechtsanwältin Sarah Steenken vom Marburger Bund Lv Niedersachsen zu ihrem Erfolg; auch wenn der Arbeitgeber in Berufung gegangen ist.
Letzte Überprüfung: 2025-07-25
01 https://www.marburger-bund.de/niedersachsen/press
emitteilung/marburger-bund-erwirkt-urteil-zur-ruf
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