2014-04-01
Im Prinzip Ja,
wenn die Behauptung im ersten Satz des Artikels "Feminisierung in der Medizin: Ärztinnen mit Anspruch"01 zutrifft, dann überschwemmen Frauen die Medizin. Radio Eriwan hat erkannt, dass der Satz als Metapher gemeint ist, definiert doch Wikipedia eine Überschwemmung als "einen Zustand, bei dem eine normalerweise trockenliegende Bodenfläche vollständig von Wasser bedeckt ist"02.
In der Metaphernforschung wird diese Metapher in einer Arbeit von Anna Andreeva: "Die gefährlichen Fremden: oder was verraten Metaphern über den ethnischen Diskurs?" den "Handlungen des Naturelements" zugeordnet, um das Gefühl einer Bedrohung zu erzeugen03.
Auch "Feminisierung in der Medizin" hat Radio Eriwan nicht als endokrinologische Erkrankung eines Mannes, sondern als Metapher aufgefasst.
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2014-01-26
Im Prinzip Ja,
zumindest nach der Begründung für eine Begrenzung der Aufwandsentschädigung bei der Beratung der Approbationsordnung im Bundesrat: Der "Wettbewerb "um die besten Köpfe" sollte … nicht über die Höhe der finanziellen Zuwendungen, sondern über die Qualität der Ausbildung geführt werden" (wir berichteten hier). Radio Eriwan fühlt sich allerdings bei der Frage, wie die Qualität eines Tertials im Praktisches Jahr (PJ) gemessen werden kann, von den Bundesländern allein gelassen. (mehr …)
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2013-10-31
Schriften zum Download zum Thema Nuklearmedizin ergänzt: Longitudinale Emissions-Computertomographie: Berücksichtigung der Streuung in der iterativen Bildrekonstruktion, durchgesehener Nachdruck 2013.
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2013-01-23
Viele Lehrkrankenhäuser zahlen Medizinstudierenden im Studienabschnitt 'Praktisches Jahr (PJ)' eine Aufwandsentschädigung. Sie soll die finanziellen Nachteile ausgleichen, die ein befristeter Wechsel der Ausbildungsstätte haben kann: Fahrt in einen Ort fern der Heimatuniversität; Kosten einer auswärtigen Unterkunft; vermehrter Verpflegungsaufwand etc. Die Helios-Kliniken haben dazu sogar einen Tarifvertrag mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund abgeschlossen. Über die sehr unterschiedlichen Aufwandsentschädigungen im PJ informieren wir hier.
Der Bundesgesundheitsminister hatte mit einer Änderung der Approbationsordnung für Ärzte diese Aufwandentschädigung auf einen Betrag von 373 €/Monat gedeckelt (wir berichteten hier). Das war nicht nur methodisch ein möglicherweise grundgesetzwidriger und wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung unrechtsamer Eingriff in die Tarifautonomie, sondern auch von Betrag her eine Obergrenze, die viele als weltfremd einstuften.
(mehr …)
2013-01-20
Veröffentlichungen und Schriften zum Download zum Thema Gesundheitliche Schäden durch Atomanlagen auf Nachfrage ergänzt: Das strahlende Jahrhundert, Vortrag im Interdisziplinären Seminar des WS 1999/2000 "Bestandsaufnahmen aus ökologischer und sozialer Sicht" am 08.11.99 .
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2012-09-25
754.234 Unterschriften hatte die Aktion 'Stoppt die e-Card' beim letzten Blick auf den Zähler vor Abfassung dieser Meldung angezeigt. Wenn Ihnen das noch zu wenig ist: Sie könnnen jetzt ganz bequem online Ihre Stimme abgeben, wenn Sie sich an dieser Protestaktion beteiligen wollen. Die Webseite zur Stimmabgabe finden Sie hier. Ihre Stimme wird erst gezählt, wenn Sie eine E-Mail an Ihre Adresse dazu bestätigt haben.
Unsere Meldungen zur elektronischen Gesundheitskarte können Sie hier nachlesen. Besonders empfehlen wir Ihnen diesen Beitrag, der Ihnen einen Vortrag des Datenschutzexperten Thomas Maus über die 'Risiken und Nebenwirkungen der Gesundheitstelematik' vorstellt und als Link anbietet.
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2012-07-31
Im Prinzip: Nein.
Radio Eriwan hat die FDP als Partei wahrgenommen, die einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, hohe Gehälter, Boni und Aufwandsentschädigungen zu zahlen, grundsätzlich ablehnt. In der politischen Auseinandersetzung um hohe Managergehälter hat sie nicht nur eine Begrenzung, sondern sogar den gesetzlichen Zwang einer Offenlegung abgelehnt (z.B. hier): Der Staat soll sich aus der Lohnfindung heraushalten (aktuell z.B. hier am Schluss des Interviews).
Frage an Radio Eriwan: Hat Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) trotzdem einen Höchstlohn verordnet?
Im Prinzip: Ja.
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2012-05-15
Zurecht hat sich die Ärztegewerkschaft Marburger Bund mit den Medizinstudierenden gefreut, als der Bundesrat am 11.05.12 viele vom Bundesminister für Gesundheit vorgeschlagene Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte genehmigt und weitere vorgeschlagen hat, die für das Praktische Jahr (PJ) bedeutende Verbesserungen initieren. Zudem wurden die Pläne, einen Pflichtabschnitt Allgemeinmedizin einzuführen, verworfen. Diesen Beschluss finden Sie hier.
Auf Seite 11 (Seite 13 der PDF-Datei) wird beantragt, dass die "Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen" untersagt wird (wir hatten bereits hier berichtet).
Nun soll ausgerechnet Bundesminister Daniel Bahr von der FDP, die bisher einen Mindestlohn ebenso wie einen Eingriff in die Tarifautonomie abgelehnt hat (nachzulesen z. B. hier), in einer noch nie dagewesenen Weise in die Tarifautonomie eingreifen:
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2012-05-11
Der Bundesrat hat am 11.05.12 die ursprünglichen Novelle des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksache 862/11 mit der Drucksache 238/12 so abgeändert, dass die "Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen", nicht zulässig ist.
§ 13 Absatz 1 Nummer 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) gönnt Studierenden von Hochschulen derzeit 373 €/Monat.
In der Begründung des Ausschussantrags erschließt sich die Motivation dazu: Es wird darauf hingewiesen, dass bereits "heute … einige akademische Lehrkrankenhäuser den Studierenden eine "Ausbildungspauschale" in Höhe von bis zu 700 Euro im Monat" zahlen, allerdings ohne zu erwähnen, dass das bei Krankenhäusern der HELIOS Kliniken auf einem Tarifvertrag mit dem Marburger Bund beruht.
Ein Schuft, der Böses dabei denkt. Wollen die Länder als Träger der Universitätskliniken unliebsame Konkurrenz eindämmen, wenn sie begründen, der "Wettbewerb um die besten Köpfe" sollte … nicht über die Höhe der finanziellen Zuwendungen, sondern über die Qualität der Ausbildung geführt werden". Ein Blick in die Beurteilungen bei PJ-Ranking.de lehrt, dass dort Universitätskliniken schon häufig schlechter beurteilt wurden als Lehrkrankenhäuser und das auch schon zu Zeiten, als die Zahlung einer Aufwandsentschädigung noch nicht verbreitet war.
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2012-05-11
Den Standpunkt, dass Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) bei der Auswahl eines Lehrkrankenhauses nicht eingeschränkt werden dürfen, haben wir immer vertreten. Allerdings wurde in der Praxis bei der Zuteilung durch die Dekanate der Heimatuniversität immer wieder das eigene Universitätsklinikum auch dann bevorzugt, wenn Studierende sich für ein externes Lehrkrankenhaus entschieden hatten. Eine Gegenwehr war für die Betroffenen problematisch.
Um so erfreulicher, dass der Bundesrat am 11.05.12 nach der Pressemitteilung 069-12 (Quelle inzwischen im Netz nicht mehr erreichbar) die ursprünglichen Novelle des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksache 862/11 mit der Drucksache 238/12 so abgeändert hat, dass an dem freien Wahlrecht der Studierenden kein Zweifel mehr bestehen kann:
"Die Studierenden haben die Wahl, die Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 Satz 4 entweder in den Universitätskrankenhäusern der Universität, an der sie immatrikuliert sind (Heimatuniversität), in den Lehrkrankenhäusern der Heimatuniversität oder in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen."
Zugleich hat der Bundesrat die Weichen dafür gestellt, dass weitere geeignete Krankenhäuser als Lehrkrankenhaus ausgewiesen werden: "Bei der Auswahl der Krankenhäuser ist die Universität verpflichtet, eine breite Ausbildung auch in den versorgungsrelevanten Bereichen zu ermöglichen und einer angemessenen regionalen Verteilung Rechnung zu tragen."
Der Begründung ist zu entnehmen, was der Bundesrat unter "angemessener regionaler Verteilung" verstanden wissen will: Mindestens ein Lehrkrankenhaus in einer Region nach Regionstyp 3 gemäß § 6 der (damals geltenden) Bedarfsplanungsrichtlinie GBA (Quelle inzwischen im Netz nicht mehr erreichbar). Der umfasst Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 150 Einwohner pro qkm und ohne Oberzentren von über 100.000 Einwohnern sowie Regionen mit Oberzentren von über 100.000 Einwohnern und einer Dichte um oder unter 100 Einwohner pro qkm.
Diese Regelung wird am 1.04.2013 in Kraft treten.
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