2019-01-21, aktualisiert: 2019-08-24
Im Prinzip Ja,
jedenfalls das Streichen des Rechts der Studierenden auf Studientage, um sich besser auf die staatliche Prüfung vorbereiten zu können: Schon mit dem Inkrafttreten dieser Regelung zum Mai 2014 wurden Studientage überall gestrichen.
Unter der Hand wurde darauf verwiesen, dass die Anzahl der zulässigen Fehltage um 10 vergrößert worden sei. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund vertritt zu Recht den Standpunkt, "Fehltage sind keine Studientage. Studientage sind Tage, an denen Studierende lernen."01
Konsequent hat die 54. Hauptversammlung des Marburger Bundes den Erhalt von Studientagen gefordert.02
Frage an Radio Eriwan: Haben sich die Bedingungen an allen Unis entsprechend verschlechtert?
(mehr …)
2009-11-16
Die Serie 'Multiple Choice als Numerus clausus' wurde mit einem Nachtrag abgeschlossen: 'Krank und geschädigt durch die Ärztliche Prüfung?'. Siehe: Schriften zum Download zum Thema Prüfungswesen und -unwesen.
∨
2006-02-13
In der Serie 'Multiple Choice als Numerus clausus' wurde die dritte Folge bereitgestellt: 'Den schriftlichen Ärztlichen Prüfungen fehlt die Gültigkeit'. Siehe: Schriften zum Download zum Thema Prüfungswesen und -unwesen.
∨
2005-10-06
Leider unverändert aktuell: Die Serie 'Multiple Choice als Numerus clausus'. Deshalb wurden begonnen, einen Nachdruck zum Download bereitzustellen. Siehe: Schriften zum Download zum Thema Prüfungswesen und -unwesen.
∨
∨