2014-01-26
Im Prinzip Ja,
zumindest nach der Begründung für eine Begrenzung der Aufwandsentschädigung bei der Beratung der Approbationsordnung im Bundesrat: Der "Wettbewerb "um die besten Köpfe" sollte … nicht über die Höhe der finanziellen Zuwendungen, sondern über die Qualität der Ausbildung geführt werden" (wir berichteten hier). Radio Eriwan fühlt sich allerdings bei der Frage, wie die Qualität eines Tertials im Praktisches Jahr (PJ) gemessen werden kann, von den Bundesländern allein gelassen. (mehr …)
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2013-01-23
Viele Lehrkrankenhäuser zahlen Medizinstudierenden im Studienabschnitt 'Praktisches Jahr (PJ)' eine Aufwandsentschädigung. Sie soll die finanziellen Nachteile ausgleichen, die ein befristeter Wechsel der Ausbildungsstätte haben kann: Fahrt in einen Ort fern der Heimatuniversität; Kosten einer auswärtigen Unterkunft; vermehrter Verpflegungsaufwand etc. Die Helios-Kliniken haben dazu sogar einen Tarifvertrag mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund abgeschlossen. Über die sehr unterschiedlichen Aufwandsentschädigungen im PJ informieren wir hier.
Der Bundesgesundheitsminister hatte mit einer Änderung der Approbationsordnung für Ärzte diese Aufwandentschädigung auf einen Betrag von 373 €/Monat gedeckelt (wir berichteten hier). Das war nicht nur methodisch ein möglicherweise grundgesetzwidriger und wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung unrechtsamer Eingriff in die Tarifautonomie, sondern auch von Betrag her eine Obergrenze, die viele als weltfremd einstuften.
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2012-07-31
Im Prinzip: Nein.
Radio Eriwan hat die FDP als Partei wahrgenommen, die einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, hohe Gehälter, Boni und Aufwandsentschädigungen zu zahlen, grundsätzlich ablehnt. In der politischen Auseinandersetzung um hohe Managergehälter hat sie nicht nur eine Begrenzung, sondern sogar den gesetzlichen Zwang einer Offenlegung abgelehnt (z.B. hier): Der Staat soll sich aus der Lohnfindung heraushalten (aktuell z.B. hier am Schluss des Interviews).
Frage an Radio Eriwan: Hat Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) trotzdem einen Höchstlohn verordnet?
Im Prinzip: Ja.
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2012-05-15
Zurecht hat sich die Ärztegewerkschaft Marburger Bund mit den Medizinstudierenden gefreut, als der Bundesrat am 11.05.12 viele vom Bundesminister für Gesundheit vorgeschlagene Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte genehmigt und weitere vorgeschlagen hat, die für das Praktische Jahr (PJ) bedeutende Verbesserungen initieren. Zudem wurden die Pläne, einen Pflichtabschnitt Allgemeinmedizin einzuführen, verworfen. Diesen Beschluss finden Sie hier.
Auf Seite 11 (Seite 13 der PDF-Datei) wird beantragt, dass die "Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen" untersagt wird (wir hatten bereits hier berichtet).
Nun soll ausgerechnet Bundesminister Daniel Bahr von der FDP, die bisher einen Mindestlohn ebenso wie einen Eingriff in die Tarifautonomie abgelehnt hat (nachzulesen z. B. hier), in einer noch nie dagewesenen Weise in die Tarifautonomie eingreifen:
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2012-05-11
Der Bundesrat hat am 11.05.12 die ursprünglichen Novelle des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksache 862/11 mit der Drucksache 238/12 so abgeändert, dass die "Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen", nicht zulässig ist.
§ 13 Absatz 1 Nummer 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) gönnt Studierenden von Hochschulen derzeit 373 €/Monat.
In der Begründung des Ausschussantrags erschließt sich die Motivation dazu: Es wird darauf hingewiesen, dass bereits "heute … einige akademische Lehrkrankenhäuser den Studierenden eine "Ausbildungspauschale" in Höhe von bis zu 700 Euro im Monat" zahlen, allerdings ohne zu erwähnen, dass das bei Krankenhäusern der HELIOS Kliniken auf einem Tarifvertrag mit dem Marburger Bund beruht.
Ein Schuft, der Böses dabei denkt. Wollen die Länder als Träger der Universitätskliniken unliebsame Konkurrenz eindämmen, wenn sie begründen, der "Wettbewerb um die besten Köpfe" sollte … nicht über die Höhe der finanziellen Zuwendungen, sondern über die Qualität der Ausbildung geführt werden". Ein Blick in die Beurteilungen bei PJ-Ranking.de lehrt, dass dort Universitätskliniken schon häufig schlechter beurteilt wurden als Lehrkrankenhäuser und das auch schon zu Zeiten, als die Zahlung einer Aufwandsentschädigung noch nicht verbreitet war.
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2012-05-11
Den Standpunkt, dass Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) bei der Auswahl eines Lehrkrankenhauses nicht eingeschränkt werden dürfen, haben wir immer vertreten. Allerdings wurde in der Praxis bei der Zuteilung durch die Dekanate der Heimatuniversität immer wieder das eigene Universitätsklinikum auch dann bevorzugt, wenn Studierende sich für ein externes Lehrkrankenhaus entschieden hatten. Eine Gegenwehr war für die Betroffenen problematisch.
Um so erfreulicher, dass der Bundesrat am 11.05.12 nach der Pressemitteilung 069-12 (Quelle inzwischen im Netz nicht mehr erreichbar) die ursprünglichen Novelle des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksache 862/11 mit der Drucksache 238/12 so abgeändert hat, dass an dem freien Wahlrecht der Studierenden kein Zweifel mehr bestehen kann:
"Die Studierenden haben die Wahl, die Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 Satz 4 entweder in den Universitätskrankenhäusern der Universität, an der sie immatrikuliert sind (Heimatuniversität), in den Lehrkrankenhäusern der Heimatuniversität oder in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen."
Zugleich hat der Bundesrat die Weichen dafür gestellt, dass weitere geeignete Krankenhäuser als Lehrkrankenhaus ausgewiesen werden: "Bei der Auswahl der Krankenhäuser ist die Universität verpflichtet, eine breite Ausbildung auch in den versorgungsrelevanten Bereichen zu ermöglichen und einer angemessenen regionalen Verteilung Rechnung zu tragen."
Der Begründung ist zu entnehmen, was der Bundesrat unter "angemessener regionaler Verteilung" verstanden wissen will: Mindestens ein Lehrkrankenhaus in einer Region nach Regionstyp 3 gemäß § 6 der (damals geltenden) Bedarfsplanungsrichtlinie GBA (Quelle inzwischen im Netz nicht mehr erreichbar). Der umfasst Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 150 Einwohner pro qkm und ohne Oberzentren von über 100.000 Einwohnern sowie Regionen mit Oberzentren von über 100.000 Einwohnern und einer Dichte um oder unter 100 Einwohner pro qkm.
Diese Regelung wird am 1.04.2013 in Kraft treten.
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2011-06-16
Seit 2003 führt Via medici des Thieme Verlags regelmäßig eine Umfrage unter Medizinstudierenden zum Praktischen Jahr (PJ) durch, seit 2005 alle zwei Jahre. Jetzt hat die Umfrage 2011 begonnen, für die wir hier werben wollen. Auch wenn Sie das PJ erst kürzlich absolviert haben, sind Sie bei der Umfrage willkommen.
Ein Blick auf die Ergebnisse der früheren Umfragen (eine Liste der Links finden Sie am Fuß der Ergebnisse der PJ-Umfrage 2009) befriedigt nicht nur historisches Interesse, sondern gibt auch Handlungsempfehlungen für den Marburger Bund bei seinem Einsatz für eine Verbesserung der medizinischen Ausbildung und den folgenden Semestern bei der Planung für diesen Studienabschnitt.
Der Eindruck, im PJ als billige Arbeitskraft eingesetzt zu werden, war im Tertial Chirurgie besonders ausgeprägt, weshalb wohl in den Umfragen aus 2005 und 2007 differenzierte Ergebnisse angegeben wurden. Da das Tertial Chirurgie besonders häufig im Ausland absolviert wurde, ist der eindrucksvolle Unterschied zwischen In- und Ausland belastbar. (Außer den Antwortkategorien 'immer' und 'oft' gab es noch 'manchmal' und 'nie'.) Dass der Eindruck der Ausbeutung aus Unikliniken häufiger berichtet wird als aus Lehrkrankenhäusern, korrespondiert mit im Durchschnitt durchweg besseren Bewertungen der Lehrkrankenhäusern als der Unikliniken im Portal PJ-Ranking.de.
Die Ergebnisse scheinen in diesem Fach besonders die zunehmende Verknappung der Ressourcen durch das politisch gewollte Kaputtsparen vor allem der großen Kliniken abzubilden. Denn hier setzen die häufig unaufschiebbaren Erfordernisse der Patientenversorgung besonders dramatisch die Prioritäten, bei denen die Ausbildung dann zwangsläufig in die zweite Reihe gerät.
Um keinen Blindflug in die Ausbeutung zu unternehmen, sollten bei der Planung des PJ die Bewertungen der ins Auge gefassten Klinik bei PJ-Ranking.de herausgesucht werden. Um einem Tertial in einer schlecht benoteten Klinik zu entgehen, gibt es mehrere Strategien:
2011-05-11
Im Prinzip Nein.
Immer mehr Uniklinika (UK) zahlen im Praktischen Jahr (PJ) eine Aufwandsentschädigung. Dennoch halten sich hartnäckig Gerüchte, das Uniklinikum Frankfurt/M. drohe Lehrkrankenhäusern innerhalb der Stadt, keine Studierenden mehr einzuweisen, wenn sie eine Aufwandsentschädigung zahlen. Wohl nur die unmittelbar Beteiligten werden wissen, ob diese Gerüchte zutreffen. Es fällt auf, dass nur Lehrkrankenhäuser außerhalb der Stadt eine Aufwandsentschädigung ausloben.
Frage an Radio Eriwan: Kann das Dekanat ein Lehrkrankenhaus abschaffen?
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