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10.02.2015

Tarifeinheit – Ministerin sollte Gesetzentwurf zurückziehen

Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags beauftragt, zu prüfen, ob das geplante Tarifeinheitsgesetz unserer Verfassung entspricht. Das Gutachten ist nun da und wird der schwarz-roten Bundesregierung nicht gefallen. Ich sehe mich in meiner Kritik an dem Gesetz durch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Frau Nahles sollte endlich die Notbremse ziehen und die gesetzliche Tarifeinheit von der Tagesordnung nehmen.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes liegt mir vor, aber ich darf es nicht veröffentlichen wegen dem Urheberrecht. Ich darf auch nicht zitieren, darüber reden darf ich aber schon.

Laut dem Gutachten ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit nicht ausgestaltet, sondern dass es sich dabei um ein Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG handelt. Es ist ein Eingriff, weil die Koalitionsfreiheit als Freiheitsrecht das Abschließen von Tarifverträgen und Arbeitskämpfe schützt. Eingriffe in Grundrechte können zwar möglich sein, aber nur wenn sie gerechtfertigt sind. Das Ziel des Gesetzes – also die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern – reicht dafür aber nicht aus. Auch andere Begründungen für das Gesetz – also Zunahme von Arbeitskämpfen, Ordnungsfunktion der Tarifeinheit oder Betriebsfrieden – sind keine Gründe für ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit.
Auch die Betroffenheit Dritter bei Streiks im Bereich der Daseinsvorsorge (z.B. Verkehr) kann nicht als Rechtfertigungsgrund für die gesetzliche Tarifeinheit dienen, denn die Bundesregierung lehnt in der Begründung des Gesetzes genau dies – also eine Regelung ausschließlich im Bereich Daseinsvorsorge – ab. Alles in allem besteht also Zweifel, dass das Gesetz verfassungskonform ist.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes reiht sich ein in die vielfältigen kritischen Stimmen von namhaften Rechtsexperten. Deshalb sollte Frau Nahles endlich die Notbremse ziehen und die gesetzliche Tarifeinheit von der Tagesordnung nehmen.

Natürlich lebt die Tarifpolitik der Gewerkschaften von Solidarität. Notwendig sind Kooperationen zwischen den Gewerkschaften. Das Tarifeinheitsgesetz wird dafür aber nicht den notwendigen Betriebsfrieden schaffen, im Gegenteil, es wird Konflikte verschärfen. Vor allem lassen sich Solidarität und Kooperationen nicht verordnen und schon gar nicht gesetzlich erzwingen. Beides ist nur auf freiwilliger Basis zu haben. Und das ist nicht Aufgabe der Politik, sondern Aufgabe der Gewerkschaften.

 

Presseartikel: Die Welt