2015-05-31, aktualisiert: 2021-01-16
Karten und Listen haben wir für folgende Bundesländer zusammengestellt:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Grund für die Kennzeichnung MB-TV in den Listen:
Einen Gehilfen ohne Entschädigung arbeiten zu lassen, halten wir für Ausbeutung, die auch dann nicht besser wird, wenn der Gesetzgeber eine solche Gehilfentätigkeit in einer Ausbildungsordnung vorschreibt und er Famulus genannt wird. Das ist Mittelalter wie die Bezeichnung dafür in der Approbationsordnung für Ärzte. Deshalb halten wir es auch für eine Zeitenwende, dass der Marburger Bund (MB) erstmals in einem Tarifvertrag eine Aufwandsentschädigung für die Famulatur vereinbart hat und zwar 2007 mit HELIOS Kliniken GmbH.
2011 hat HELIOS diesen Tarifvertrag zwar nicht fortgeschrieben; er wirkt aber vielfach noch auf freiwilliger Basis nach, wie hier (kuni.org/to/YnSR) zu lesen ist. Studierende sollten bei passender Gelegenheit darauf hinweisen, wenn sie die Sicherung einer Aufwandsentschädigung in einem Tarifvertrag für wichtig halten. Vorsicht: Die von Rhön zugekauften HELIOS-Klinken gehören nicht zum Geltungsbereich dieses MB-Tarifvertrages; aber auch einige der ursprünglich vom Tarifvertrag erfassten Kliniken sind aus dieser Liga ausgeschieden.
Inzwischen hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des MB mit den DRK-Krankenhäusern Grevesmühlen, Grimmen, Neustrelitz und Teterow einen Haustarifvertrag abgeschlossen, in dem § 37 eine Aufwandsentschädigunug für Famulanten vorsieht (Quelle (kuni.org/to/4XyRC)).
Die aufgeführte Aufwandsentschädigung wird in der Regel für eine vierwöchige Famulatur gezahlt und bei einer kürzeren Mitarbeit oft entsprechend gekürzt.
Bis zu zwei der vier für eine Famulatur vorgeschriebenen Monate können bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten abgeleistet werden. Wenn es sich dabei um eine 'Vertragspraxis' handelt, wird die Famulatur häufig von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) finanziell unterstützt: An die Vertragspraxis wird ein 'Taschengeld' gezahlt, das für die Weitergabe an die Famulanten gedacht ist. Eine bequeme Übersicht über die Förderung in den KV gibt es auf dieser Webseite (kuni.org/to/8zZR) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Auf der für Studierende der Medizin eigentlich obligaten Website Famulaturranking.de finden sich nur wenige Kliniken, die für die Famulatur eine Aufwandsentschädigung zahlen. Gelegentlich wird das auch als 'Gehalt' bezeichnet. In der aktuellen Version der Website wird die Information über eine Aufwandsentschädigung erheblich erleichtert: Bereits in der Berichtsliste werden Berichte über eine Aufwandsentschädigung in einer eigenen Spalte mit € gekennzeichnet und ein Mouse-over zeigt den Betrag an; der kann auch mal mit – oder 0 angegeben sein. Auf dieser Site wird leider nicht zwischen kostenfreiem und verbilligtem Essen unterschieden. Findet sich dort keine Beurteilung und ist ein Lehrkrankenhaus von Interesse für eine Famulatur, gibt es vielleicht einen Beitrag auf pj-ranking.de, der über das Arbeitsklima etc. berichtet.
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