2011-10-12
Im Prinzip Ja.
Zumindest, wenn es nach Prof. Dr. Kurt J. Lauk, Präsident des Wirtschaftsrats der CDU e.V., geht. Er fordert in dieser Pressemitteilung: "Wer die Dokumentation seiner Untersuchungen (mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – die Redaktion) verweigert, muss Doppel- und Mehrfach-Untersuchungen selbst bezahlen." Damit würde eine neue Klasse von Selbstzahlern geschaffen.
Frage an Radio Eriwan: Ist denn eine Dokumentation von Untersuchungen auf der eGK vorgesehen?
Im Prinzip Ja.
Allerdings ist die elektronische Patientenakte mit Zugriff über die eGK erst in weiter Zukunft geplant und nicht unumstritten. Der Deutsche Ärztetag hat die Ablehnung der eGK in der geplanten Form mehrfach beschlossen, vor allem wegen der Bedenken gegen eine zentrale Speicherung der Patientendaten (zusammengefasst hier in Wikipedia). Die Umsetzung dieses Beschlusses durch die gewählten Repräsentanten der deutschen Ärzteschaft kann regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt verfolgt werden, aktuell hier in Heft 40/2011 (Dtsch Arztebl 2011; 108(40): A-2063 / B-1759 / C-1743).
Frage an Radio Eriwan: Kann denn eine Dokumentation auf der eGK verweigert werden?
Im Prinzip Ja.
In Übereinstimmung mit der vom Bundesverfassungsgericht statuierten informationellen Selbstbestimmung ist die Speicherung von solchen Daten nur nach vorheriger Einwilligung gegenüber den Zugriffsberechtigten zulässig ist (§ 291a Abs. 3 Satz 3 und 4; Abs. 5 SGB V). Durch die Androhung finanzieller Konsequenzen für unnötige Mehrfachuntersuchung aufgrund einer fehlenden Dokumentation könnte dieses Selbstbestimmungsrecht ausgehebelt werden.
Frage an Radio Eriwan: Kann denn zweifelsfrei festgestellt werden, ob eine Mehrfachuntersuchung unnötig war und einer fehlenden Dokumentation geschuldet ist?
Im Prinzip Nein.
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