2012-05-02, aktualisiert: 2020-08-30
Kita haben wir wegen der titelfreundlichen Kürze gewählt und steht für alle Formen wie Kinderbetreuung, Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Betriebskindergarten, die Kooperation mit einer Einrichtung eines anderen Trägers, die Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung oder der Hinweis auf Kindergärten in der Nähe.
Karten und Listen haben wir für folgende Bundesländer zusammengestellt:
Baden-Württemberg
Nord
Süd
Bayern
Nord
Süd
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Nord
Süd
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nord
Süd
Nordrhein-Westfalen Reg.Bez.
Arnsberg
Detmold
Düsseldorf
Köln
Münster
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Die Auswahl der Kitas ist hier beschrieben.
Bei einer älteren Umfrage der Landesärztekammer Hessen von 2006 hatte sich eine deprimierende Diskrepanz zwischen Schein und Sein ergeben: "Für die wenigen verfügbaren Plätze bestehen meist lange Wartelisten, die Vergabe erfolgt häufig nach sozialen Kriterien (Bevorzugung von Alleinerziehenden, Pflegepersonal). Auch existieren nicht selten Einschränkungen für Antragsteller mit befristeten Verträgen oder solche, die nicht am gleichen Ort wohnen. Von den zur Zeit berufstätigen Ärztinnen mit Kindern, an deren Klinik Betreuung angeboten wurde (n=357), hatten 76 einen Platz in der Kindertagesstätte erhalten (vgl. dazu Tabelle 3); weitere 92 hatten sich beworben, jedoch vergeblich." (Zitat aus: Köhler, S., Baumann, L. und Kaiser, R.: Hessische Ärztinnen fordern familienfreundlichere Arbeitsbedingungen von ihren Krankenhäusern, Hess. Ärztebl. 67(12),2006,932-935 01. Eine Liste des Deutschen Ärztinnenbundes aus 2011 lieferte kein besseres Bild02.
Ärztinnen und Ärzte berichten oft von Öffnungszeiten, die nicht zu ihrem beruflichen Alltag passen. Betriebskitas von Kliniken mit besonders verlängerten Öffnungszeiten, Notdiensten etc. sind deshalb auch trotz der deutlichen Verbesserung der Kita-Versorgung unverzichtbar. Wegen anhaltender Engpässe listen wir auch weitere Kitas in fussläufiger Entfernung (bei großen Klinika kann der Weg von einer Betriebskita auf dem Gelände zum Arbeitsplatz weiter sein als von einer externen Einrichtung).
Schließlich wollen wir aus den "Tipps für Bewerbungen und Vertragsverhandlungen" (erste Version von RA Udo Rein, ehem. Geschäftsführer des Marburger Bund Landesverbandes Hessen, jetzt nicht mehr im aufrufbar) zitieren, dass neben den harten Gehaltsbestandteilen in den Vertragsverhandlungen häufig auch noch Spielraum für zusätzliche Leistungen besteht, u.a. die nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfreie Übernahme von Kosten zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Ärztin/des Arztes, die in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z.B. Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tages-, Wochenmütter u. Ganztagspflegestellen) entstehen (ohne Verpflegungskosten!). Dabei ist es gleichgültig, ob die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Einrichtungen erfolgt.
Von Interesse ist vielleicht auch ein Beitrag zum GEMA-freien Musizieren in Kitas03.
Letzte Überprüfung: 2020-08-30
01 https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Heftar
chiv/PDFs_ganze_Hefte/2006/HAEBL_12_2006.pdf | kuni.org/to/SkxR5
02 https://www.aerztinnenbund.de/downloads/5/kinderb
etreuung.pdf | kuni.org/to/vLFb
03 https://www.kuni.org/h/neues/beitrag/86 | kuni.org/to/dnRb
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