2009-12-01
Im Prinzip Ja.
Vorausgesetzt, die acht Stunden Dienst bestanden aus einem gesunden Büroschlaf, der Bereitschaftsdienst gehörte zur virtuellen Stufe Null und man vertraut dem Inhalt dieser Pressemitteilung des Uniklinikums Dresden mit dem Titel Nachtdienst hat kaum Einfluss auf Leistungsfähigkeit der Ärzte.
"Die Untersuchung sollte klären, ob Ärzte künftig nur noch jeweils einen Tag- oder Nachtdienst leisten sollten, oder ob es vertretbar ist, an den nächtlichen Dienst einen Arbeitstag anzuhängen", erläuterte darin der Studienleiter, der damit den Eindruck erweckt, dass er zwar neben der Richtlinie der EU zur Arbeitszeit, dem Arbeitszeitgesetz und den Tarifverträgen zwischen dem Marburger Bund und dem Uniklinikum oder dem Land Sachsen steht, die so etwas gar nicht zulassen, aber voll in der Wirklichkeit vieler Kliniken.
"Obgleich Ärzte nach dem Nachtdienst schläfriger waren als ihre Kollegen, die ihren Dienst erst antraten, erzielten sie bei dem Rechentest gleich gute Ergebnisse", lesen die erstaunten Kollegen. Haben sie doch aus Ihrer Arbeitswirklichkeit und der reichhaltigen Literatur zu diesem Thema gelernt, dass übermüdete Ärzte unsicher wie unter Alkohol sind und nicht nur ihre Patienten durch Diagnose- und Behandlungsfehler, sondern auch sie selbst durch Unfälle und durch Herz-Kreislauferkrankungen gefährdet sind.
Frage an Radio Eriwan: Glaubst Du, was in der Studie steht?
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2009-09-09
Im Prinzip Ja,
stünden dem nicht das Grundgesetz und andere gesetzliche Normen entgegen.
Den Vorschlag einer Zwangsimpfung haben wir dieser 'Übersichtsarbeit Impfung gegen die klassische Influenza bei medizinischem Personal' (Dtsch Arztebl Int 2009; 106(36):567-72) entnommen, der das Deutsche Ärzteblatt im Heft 36 vom 4.09.09 sogar das Titelblatt gewidmet hat. Dort ist das etwas wolkiger formuliert: 'Verpflichtende Impfprogramme sollten deswegen (wegen ungenügender Influezaimpfrate – der Autor) in Erwägung gezogen werden.'
Als effektivste Maßnahme zur Steigerung der Durchimpfungsrate am Uniklinikum Frankfurt/M. habe sich nach dieser Arbeit eine Dienstanweisung erwiesen, dass alle ungeimpften Mitarbeiter mit direktem Patientenkontakt einen chirurgischen Mundschutz tragen mussten. Wir rechnen es den Verantwortlichen hoch an, dass sie auf einen Zwang zur Blutentnahme verzichteten, um die Verpflichtung zum Tragen des Mundschutzes auf Impfversager auszuweiten.
Frage an Radio Eriwan: Gibt es an einem Uniklinikum nicht auch andere Methoden zur Steigerung der Impfmotivation als solche mit Prangercharakter?
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2009-04-08
Im Prinzip Ja,
aber erst nach Dienstschluss und nach Verlassen der Klinik.
Da ist es gut, dass die Zeiten lange vorbei sind, als man Assistenzärzten einer Uniklinik an Hand der Zahl ihrer Kinder nachweisen konnte, wie oft sie es gewagt hatten, einmal (natürlich meist heimlich in tiefer Nacht) die Klinik zu verlassen. Da nützte es ihnen auch nichts, bis spät in den grauenden nächsten Tag das Licht im Arbeitszimmer oder Labor brennen zu lassen …
2009 mussten wir nun im Deutschen Ärzteblatt Jg. 106, Heft 7 S. A-271 in dieser 'Randnotiz' des Chefredakteurs beklommen verfolgen, wie ein Stationsarzt sich das Recht genommen hat, nach Dienstschluss, aber vor Verlassen der Klinik, einen Besucher auf seine Sprechstunde zu verweisen, und das hatte sich nicht etwa 'auf einem kalten, abweisenden Klinikflur zugetragen. Nein, die Station ist in warmen, freundlichen Farben gestaltet.'
Statt nun etwa betroffen in sich zu gehen, haben zwei Ärztinnen und ein Arzt bei dem Versuch einer Rehabilitation der Klinikärzte, der größten Gruppe der Leserschaft, in Leserbriefen diesem Vorfall noch eine Krone aufgesetzt:
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