2020-11-21
Bei der letzten Anhebung der Aufwandsentschädigung für Studierende im praktischen Jahr (PJ) zum 1.08.201901 auf 744 € war bereits der nächste kleine Schritt zum 1.10.2020 festgelegt worden. Auch diese minimale Korrektur nach oben bleibt fern der Forderung des Deutschen Ärztetages nach einer Aufwandsentschädigung in Höhe eines Referendariatsgehaltes02 vor über einem Jahrzehnt!
Bei allen Krankenhausträgern, die implizit oder explizit angeben, den "BAFöG-Höchstsatz" zu zahlen, oder sogar noch veraltete Beträge erwähnen, sollten die Studierenden auf den ab 1.10.2020 geltenden Betrag hinweisen.
Übrigends: Für Studierende "in pandemiebedingten Notlagen" stellt die Bundesregierung "Überbrückungshilfe" bereit03.
Letzte Überprüfung: 2020-11-21
01 https://www.bafög.de/de/-13-bedarf-fuer-studiere
nde-230.php | kuni.org/to/FLrRC
02 https://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/besch
lussprotokolle-ab-1996/112-daet-2009/punkt-viii/a
erztliche-ausbildung/5-praktisches-jahr/ | kuni.org/to/tvRRC
03 https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbru
eckungshilfe-fuer-studierende-11509.html | kuni.org/to/xnvR7