2022-07-28
Angehoben wurden im 27. BAföGÄndG die Beträge für den "Grundbedarf" von 325 € auf 360 € und für die "Unterkunft" von 427 € auf 452 €.01
Bei allen Krankenhausträgern, die implizit oder explizit angeben, den "BAFöG-Höchstsatz" zu zahlen, oder sogar noch veraltete Beträge erwähnen, sollten die Studierenden auf den ab 1.08.2022 geltenden Betrag hinweisen.
Nicht zuletzt sei auf die erhebliche Differenz zur Forderung des Deutschen Ärztetages nach einer Aufwandsentschädigung in Höhe eines Referendariatsgehaltes hingewiesen (Beschlussprotokoll des 108. Deutschen Ärztetages 2005, S. 48).02. Dieses ist vom Bundesland abhängig. Eine Tabelle hat z. B. die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bereitgestellt, die eine Anhebung für überfällig bezeichnet.03
Letzte Überprüfung: 2022-07-28
01 https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=
Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl122s1150.pdf#__bgb
l__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s1150.pdf%27%
5D__1659026386110 | www.kuni.org/to/nw3RQ
02 https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_
upload/_old-files/downloads/Beschluesse108.pdf | www.kuni.org/to/nMwRQ
03 https://www.gew.de/vorbereitungsdienst/bezahlung-
im-vorbereitungsdienst | www.kuni.org/to/nS7RQ
2020-11-21
Bei der letzten Anhebung der Aufwandsentschädigung für Studierende im praktischen Jahr (PJ) zum 1.08.201901 auf 744 € war bereits der nächste kleine Schritt zum 1.10.2020 festgelegt worden. Auch diese minimale Korrektur nach oben bleibt fern der Forderung des Deutschen Ärztetages nach einer Aufwandsentschädigung in Höhe eines Referendariatsgehaltes02 vor über einem Jahrzehnt!
Bei allen Krankenhausträgern, die implizit oder explizit angeben, den "BAFöG-Höchstsatz" zu zahlen, oder sogar noch veraltete Beträge erwähnen, sollten die Studierenden auf den ab 1.10.2020 geltenden Betrag hinweisen.
Übrigends: Für Studierende "in pandemiebedingten Notlagen" stellt die Bundesregierung "Überbrückungshilfe" bereit03.
Letzte Überprüfung: 2020-11-21
01 https://www.bafög.de/de/-13-bedarf-fuer-studiere
nde-230.php | kuni.org/to/FLrRC
02 https://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/besch
lussprotokolle-ab-1996/112-daet-2009/punkt-viii/a
erztliche-ausbildung/5-praktisches-jahr/ | kuni.org/to/tvRRC
03 https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbru
eckungshilfe-fuer-studierende-11509.html | kuni.org/to/xnvR7
2019-08-01
Die Aufwandsentschädigung für Studierende im praktischen Jahr (PJ) war zuletzt vor drei Jahren (zum 1.08.2016) angehoben worden01. Die Anhebung zum 1.08.201902 ist nicht nur längst überfällig, sie bleibt auch weit unter den Forderungen des Deutschen Ärztetages nach einer Aufwandsentschädigung in Höhe eines Referendariatsgehaltes03.
Bei allen Krankenhausträgern, die implizit oder explizit abgeben, den "BAFöG-Höchstsatz" zu zahlen, oder sogar noch völlig veraltete Beträge wie z.B. 597 € erwähnen, sollten die Studierenden auf den ab 1.08.2019 geltenden Betrag hinweisen.
Letzte Überprüfung: 2019-08-01
01 https://www.kuni.org/h/neues/beitrag/883#einzelbei
trag | kuni.org/to/FHQRC
02 https://www.bafög.de/de/-13-bedarf-fuer-studiere
nde-230.php | kuni.org/to/FLrRC
03 https://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/besch
lussprotokolle-ab-1996/112-daet-2009/punkt-viii/a
erztliche-ausbildung/5-praktisches-jahr/ | kuni.org/to/tvRRC
2016-08-29
natürlich nur bei den Krankenhausträgern, die sich bei der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) auf die Approbationsordnung für Ärzte beziehen. Dort war sie 2012 auf insgesamt 597 € (inkl. geldwerter Sachleistungen) gedeckelt worden01. Nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) waren es zunächst 373 €/Monat, später, nicht zuletzt auf Betreiben der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, nach § 13, Abs. 2 Nr. 2 BAFöG (Ausgaben für eine Unterkunft, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt), um zusätzlich 224 € anhoben02.
Bereits mit dem 25. BaFöG-Änderungsgesetz (BaföGÄndG) (BGBl. 2014 Teil I, 247503) war für den 1.8.2016 eine Anhebung der beiden o.g. Sätze auf 399 €, bzw. 250 € beschlossen worden, zusammen also nun 649 €.
Auch Wochen nach dem Stichtag 1.8.2016 werden Sie in den Listen zur Aufwandsentschädigung im PJ noch die magische Zahl 597 finden, die nur implizit den Bezug auf die BAFöG-Obergrenze signalisiert. Wir hoffen, dass es sich dann lediglich um nicht aktualisierte Webseiten handelt, raten aber dazu, im Zweifel nach einer Erhöhung auf den aktuellen Wert 649 zu fragen.
Letzte Überprüfung: 2016-08-29
01 https://www.kuni.org/h/neues/beitrag/69 | kuni.org/to/7dFB
02 https://www.kuni.org/h/neues/beitrag/281 | kuni.org/to/7ptB
03 http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F
%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl114s2475.pdf%27%5D#__b
gbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl114s2475.pdf%2
7%5D__1472490079838 | kuni.org/to/WXRB
2013-01-23
Viele Lehrkrankenhäuser zahlen Medizinstudierenden im Studienabschnitt 'Praktisches Jahr (PJ)' eine Aufwandsentschädigung. Sie soll die finanziellen Nachteile ausgleichen, die ein befristeter Wechsel der Ausbildungsstätte haben kann: Fahrt in einen Ort fern der Heimatuniversität; Kosten einer auswärtigen Unterkunft; vermehrter Verpflegungsaufwand etc. Die Helios-Kliniken haben dazu sogar einen Tarifvertrag mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund abgeschlossen. Über die sehr unterschiedlichen Aufwandsentschädigungen im PJ informieren wir hier01–.
Der Bundesgesundheitsminister hatte mit einer Änderung der Approbationsordnung für Ärzte diese Aufwandentschädigung auf einen Betrag von 373 €/Monat gedeckelt (wir berichteten hier)02–. Das war nicht nur methodisch ein möglicherweise grundgesetzwidriger und wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung unrechtsamer Eingriff in die Tarifautonomie, sondern auch von Betrag her eine Obergrenze, die viele als weltfremd einstuften.
(mehr …)
2012-07-31
Im Prinzip: Nein.
Radio Eriwan hat die FDP als Partei wahrgenommen, die einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, hohe Gehälter, Boni und Aufwandsentschädigungen zu zahlen, grundsätzlich ablehnt. In der politischen Auseinandersetzung um hohe Managergehälter hat sie nicht nur eine Begrenzung, sondern sogar den gesetzlichen Zwang einer Offenlegung abgelehnt (z.B. hier): Der Staat soll sich aus der Lohnfindung heraushalten (aktuell z.B. hier am Schluss des Interviews).
Frage an Radio Eriwan: Hat Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) trotzdem einen Höchstlohn verordnet?
Im Prinzip: Ja.
(mehr …)
2012-05-15
Zurecht hat sich die Ärztegewerkschaft Marburger Bund mit den Medizinstudierenden gefreut, als der Bundesrat am 11.05.12 viele vom Bundesminister für Gesundheit vorgeschlagene Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte genehmigt und weitere vorgeschlagen hat, die für das Praktische Jahr (PJ) bedeutende Verbesserungen initieren. Zudem wurden die Pläne, einen Pflichtabschnitt Allgemeinmedizin einzuführen, verworfen. Diesen Beschluss finden Sie hier.
Auf Seite 11 (Seite 13 der PDF-Datei) wird beantragt, dass die "Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen" untersagt wird (wir hatten bereits hier berichtet).
Nun soll ausgerechnet Bundesminister Daniel Bahr von der FDP, die bisher einen Mindestlohn ebenso wie einen Eingriff in die Tarifautonomie abgelehnt hat (nachzulesen z. B. hier), in einer noch nie dagewesenen Weise in die Tarifautonomie eingreifen:
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