2024-12-19
Mit dem neunundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) ist die PJ-Aufwandsentschädigung vom bisher 812 € auf jetzt 835 € angehoben worden 01.
Die Änderung ist die Summe aus der Anhebung für den "Grundbedarf" vom 452 € auf 475 € und der "Wohnpauschale" von 360 € auf 380 €.
Aus diesem Anlass möchten wird an die erhebliche Differenz zur Forderung des Deutschen Ärztetages nach einer Aufwandsentschädigung in Höhe eines Referendariatsgehaltes erinnern (Beschlussprotokoll des 108. Deutschen Ärztetages 2005(!), S. 48).02. Dieses ist vom Bundesland abhängig. Eine Tabelle hat z. B. die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bereitgestellt, die eine Anhebung für überfällig bezeichnet.03
Letzte Überprüfung: 2024-12-19
01 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/249/VO.h
tml | www.kuni.org/to/FQfRP
02 https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_
upload/_old-files/downloads/Beschluesse108.pdf | www.kuni.org/to/nMwRQ
03 https://www.gew.de/vorbereitungsdienst/bezahlung-
im-vorbereitungsdienst | www.kuni.org/to/nS7RQ