2015-03-02, aktualisiert: 2023-10-26
Im Prinzip Jein,
Gutachten, die der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erstellt, werden in der Regel nicht veröffentlicht. Auch Auftraggeber dürfen dann nicht daraus zitieren wie MdB Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen), der inzwischen das von ihr beauftragte Gutachten über das Tarifeinheitsgesetz vorliegt01. Deshalb kann Radio Eriwan die Frage nicht beantworten, sondern nur die Schlussfolgerung von Frau Müller-Gemmeke zitieren, es reihe sich ein in die vielfältigen kritischen Stimmen von namhaften Rechtsexperten; "Deshalb sollte Frau Nahles endlich die Notbremse ziehen und die gesetzliche Tarifeinheit von der Tagesordnung nehmen."
Frage an Radio Eriwan: Ist das Gesetz einer Demokratie würdig?
Im Prinzip Nein,
meint der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Theodor Windhorst. Er erklärt aus diesem Anlass: Das geplante Gesetz ist "verfassungswidrig und demokratieunwürdig" und hält die Expertise für "die nächste Chance, eine Deformation der Demokratie zu verhindern".(Quelle inzwischen im Netz nicht mehr erreichbar)
Frage an Radio Eriwan: Hat Frau Nahles die gesetzliche Tarifeinheit von der Tagesordnung genommen?
Im Prinzip Nein,
Die Grünen richteten sich zwar mit einer gemeinsamen "Erklärung der zuständigen Abgeordneten in den grün mitregierten Länder und im Bundestag" vor der Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat an den Gesetzgeber (Quelle im Netz nicht mehr erreichbar), die aber im Bundesrat beim Tagesordnungspunkt 10 der 930. Sitzung am 6.02.2015 ohne Wirkung blieb, wie ein Blick in den stenografischen Bericht zeigt:
"Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit
(Tarifeinheitsgesetz) (Drucksache 635/14)
Hierzu sind keine Reden angemeldet.
Wir kommen zur Abstimmung. Alle beteiligten Ausschüsse empfehlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Es ist so beschlossen."
(Fettdruck im Original02)
Kein Wunder: Zwar waren zum Datum der Abfassung dieses Beitrags die Grünen in den Bundesländern BW, HB, HE, NI, NRW, RP, SH und TH vertreten, in den mitberatenden Bundesratsauschüssen für Arbeit und Sozialpolitik, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss nicht. Zudem bedarf das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Am 5.03.2015 steht unter Tagesordnungspunkt 6 die erste Beratung des Gesetzes durch den Bundestag an. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1.07.2015 geplant.
Letzte Überprüfung: 2023-10-26
01 https://www.mueller-gemmeke.de/tarifeinheit-minis
terin-sollte-gesetzentwurf-zurueckziehen/ | www.kuni.org/to/8wpR
02 https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/
plenarprotokolle/2015/Plenarprotokoll-930.pdf?__b
lob=publicationFile&v=2 | www.kuni.org/to/8ckR