2018-12-08
Nein, die Listen zur Aufwandsentschädigung im PJ in diesem Blog sind nicht brandaktuell, weil wir "brandaktuell" für kein taugliches Attribut halten. Es suggeriert vielleicht eine Steigerung von aktuell, ist aber nur synonym zu "das Allerneueste", "am Puls der Zeit", "hochaktuell", "hochmodern" etc.01. Die Listen Aufwandsentschädigung im PJ unseres Blogs gibt es schon länger als ein Jahrzehnt02, noch länger schon werden Medizinstudierende in diesem letzten Abschnitt ihres Studiums zur praktischen Ausbildung als billige Arbeitskraft ausgebeutet.
(mehr …)
2014-01-26
Im Prinzip Ja,
zumindest nach der Begründung für eine Begrenzung der Aufwandsentschädigung bei der Beratung der Approbationsordnung im Bundesrat: Der "Wettbewerb "um die besten Köpfe" sollte … nicht über die Höhe der finanziellen Zuwendungen, sondern über die Qualität der Ausbildung geführt werden" (wir berichteten hier). Radio Eriwan fühlt sich allerdings bei der Frage, wie die Qualität eines Tertials im Praktisches Jahr (PJ) gemessen werden kann, von den Bundesländern allein gelassen. (mehr …)
∨
2012-05-11
Den Standpunkt, dass Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) bei der Auswahl eines Lehrkrankenhauses nicht eingeschränkt werden dürfen, haben wir immer vertreten. Allerdings wurde in der Praxis bei der Zuteilung durch die Dekanate der Heimatuniversität immer wieder das eigene Universitätsklinikum auch dann bevorzugt, wenn Studierende sich für ein externes Lehrkrankenhaus entschieden hatten. Eine Gegenwehr war für die Betroffenen problematisch.
Um so erfreulicher, dass der Bundesrat am 11.05.12 nach der Pressemitteilung 069-12 (Quelle inzwischen im Netz nicht mehr erreichbar) die ursprünglichen Novelle des Bundesministeriums für Gesundheit (Drucksache 862/11 mit der Drucksache 238/12 so abgeändert hat, dass an dem freien Wahlrecht der Studierenden kein Zweifel mehr bestehen kann:
"Die Studierenden haben die Wahl, die Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 Satz 4 entweder in den Universitätskrankenhäusern der Universität, an der sie immatrikuliert sind (Heimatuniversität), in den Lehrkrankenhäusern der Heimatuniversität oder in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen."
Zugleich hat der Bundesrat die Weichen dafür gestellt, dass weitere geeignete Krankenhäuser als Lehrkrankenhaus ausgewiesen werden: "Bei der Auswahl der Krankenhäuser ist die Universität verpflichtet, eine breite Ausbildung auch in den versorgungsrelevanten Bereichen zu ermöglichen und einer angemessenen regionalen Verteilung Rechnung zu tragen."
Der Begründung ist zu entnehmen, was der Bundesrat unter "angemessener regionaler Verteilung" verstanden wissen will: Mindestens ein Lehrkrankenhaus in einer Region nach Regionstyp 3 gemäß § 6 der (damals geltenden) Bedarfsplanungsrichtlinie GBA (Quelle inzwischen im Netz nicht mehr erreichbar). Der umfasst Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 150 Einwohner pro qkm und ohne Oberzentren von über 100.000 Einwohnern sowie Regionen mit Oberzentren von über 100.000 Einwohnern und einer Dichte um oder unter 100 Einwohner pro qkm.
Diese Regelung wird am 1.04.2013 in Kraft treten.
∨
2011-11-21
Im Prinzip Ja,
zumindest nach dieser Pressemitteilung der Deutschen Hochschulmedizin e. V., Medizinischer Fakultätentag (MFT) und Verband der Universitätsklinika der Bundesrepublik Deutschland e. V. (VUD) im Verbund. Mit "wir haben bereits heute ein Überangebot an Plätzen für die klinische Ausbildung im PJ" wehrt sich die Deutsche Hochschulmedizin gegen den Entwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte, es ab 2013 den Länderbehörden alleine zu überlassen, ein Verzeichnis der Stätten zu erstellen, die PJ-Studierende ausbilden dürfen (ein Vorhaben, das der Marburger Bund Bundesverband ausdrücklich begrüßte).
Frage an Radio Eriwan: Lehrkrankenhaus auswählen – andere Maßstäbe als die Qualität der Ausbildung maßgeblich?
Im Prinzip Ja.
(mehr …)
2011-05-11
Im Prinzip Nein.
Immer mehr Uniklinika (UK) zahlen im Praktischen Jahr (PJ) eine Aufwandsentschädigung. Dennoch halten sich hartnäckig Gerüchte, das Uniklinikum Frankfurt/M. drohe Lehrkrankenhäusern innerhalb der Stadt, keine Studierenden mehr einzuweisen, wenn sie eine Aufwandsentschädigung zahlen. Wohl nur die unmittelbar Beteiligten werden wissen, ob diese Gerüchte zutreffen. Es fällt auf, dass nur Lehrkrankenhäuser außerhalb der Stadt eine Aufwandsentschädigung ausloben.
Frage an Radio Eriwan: Kann das Dekanat ein Lehrkrankenhaus abschaffen?
(mehr …)
∨