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Dr. med. Horst Kuni

Arzt für Nuklearmedizin, Universitätsprofessor i.R.

horst@kuni.org

 
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Chronologisch

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Im Prinzip Ja.

Wenn HNA.de hier Samuel Greef richtig zitiert und der Politikwissenschaftler an der Uni Kassel recht hätte. Er ist Koautor der Studie ‘Berufsgewerkschaften in der Offensive. Vom Wandel des deutschen Gewerkschaftsmodells‘ von Wolfgang Schroeder, Viktoria Kalass und Samuel Greef (307 S., 35 Abb., VS Verlag 2011, ISBN 3-531-18203-X, ISBN 978-3-531-18203-2, 34,95 €).

So trennte sich der Marburger Bund als ehemaliger Berufsverband 2005 von Ver.di, wurde eigenständige Berufsgewerkschaft - und ist nach eigenen Angaben mit mehr als 100 000 Mitgliedern inzwischen die größte Ärztevereinigung Europas. “Während Ver.di bei Tarifverträgen alle Mitglieder berücksichtigen muss, kann dem Marburger Bund die Krankenschwester jetzt egal sein”, sagt Greef.‘ lautet das vollständige Zitat in HNA.de.

Radio Eriwan hofft, dass Samuel Greef in seiner Dissertation zu diesem Thema nicht die Unwahrheiten dieses Zitats wiederholt:

  • Der Marburger Bund ist nicht ‘ehemaliger’ Berufsverband. Radio Eriwan liest in der Satzung des Marburger Bund Bundesverbandes dazu: “Der Verband bezweckt die Wahrung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Zugrundelegung ärztlicher Berufsauffassung.” Sic!
     
  • Ein ärztlicher Berufsverband kann zugleich auch Gewerkschaft sein, als die der Marburger Bund bereits lange vor 2005 anerkannt war und in dieser Eigenschaft auch viele Tarifverträge abgeschlossen hatte. Die ‘Trennung von verdi‘ 2005 war nicht etwa die Beendigung einer Mitgliedschaft in dieser Einheitsgewerkschaft, wie flüchtige Leser vermuten könnten, sondern die Aufkündigung einer für Verhandlungen mit den Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes eingegangenen Tarifgemeinschaft.

Frage an Radio Eriwan: Konnte dem Marburger Bund die Krankenschwester auch zuvor egal sein?

Im Prinzip Ja.

Die Satzung sagt dazu: “Er (der Marburger Bund - Radio Eriwan) ist die gewerkschaftliche und berufspolitische Vertretung der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte und Interessenvertretung der Medizinstudierenden.“. Er hatte also niemals die unmittelbare Aufgabe, die Interessen einer Krankenschwester zu vertreten. Und außerdem, käme er dem schon vielfach geäußerten Wunsch aus der Pflege nach, würde er sicher nicht nur Krankenschwestern, sondern auch Krankenpfleger in der Satzung berücksichtigen.

Frage an Radio Eriwan: Ist dem MB also die Krankenschwester egal?

Im Prinzip Nein.

Anlass zur Trennung von verdi 2005 war der Abschluss des TVöD. Der MB sah darin eine massive Benachteiligung aller in der stationären Krankenversorgung Tätigen, nicht nur der Ärztinnen und Ärzte. Er hat von Anfang an den Tarifparteien vorgehalten, dass in diesem Bereich nicht die gleichen Arbeitsbedingungen unterstellt werden können wie in einem Büro der öffentlichen Verwaltung. Ein Verhandlungsmandat hatte er indes lediglich für seine Mitglieder.

Frage an Radio Eriwan: Hat denn der Marburger Bund etwas für die Krankenschwester bewirkt?

Im Prinzip Ja.

Verdi hat die vom MB gegenüber der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) erstreikten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im TV-Ärzte/VKA auch für die Pflegerinnen und Pfleger übernommen, wie hier (178 kB) bei verdi.de nachzulesen ist. Hier wird das vom Tarifreferat des Marburger Bund Bundesverbandes ausdrücklich begrüßt. Daraus schließt Radio Eriwan messerscharf: Dem Marburger Bund ist die Krankenschwester nicht egal.

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Im Prinzip Ja,

zumindest nach dieser Pressemitteilung der Deutschen Hochschulmedizin e. V., Medizinischer Fakultätentag (MFT) und Verband der Universitätsklinika der Bundesrepublik Deutschland e. V. (VUD) im Verbund. Mit “wir haben bereits heute ein Überangebot an Plätzen für die klinische Ausbildung im PJ” wehrt sich die Deutsche Hochschulmedizin gegen den Entwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte, es ab 2013 den Länderbehörden alleine zu überlassen, ein Verzeichnis der Stätten zu erstellen, die PJ-Studierende ausbilden dürfen (ein Vorhaben, das der Marburger Bund Bundesverband ausdrücklich begrüßte).

Frage an Radio Eriwan: Lehrkrankenhaus auswählen – andere Maßstäbe als die Qualität der Ausbildung maßgeblich?

Im Prinzip Ja.

Dass Ministerien nicht nur nach sachlichen Kriterien entscheiden, sondern mitunter auch politischen Einflüssen nachgeben, zeigt überdies die Erfahrung” schreibt dazu die Deutsche Hochschulmedizin.

In Umfragen wie in diesem Bericht beschrieben sowie Benotungen bei PJ-Ranking.de schneiden die Lehrkrankenhäuser besser ab als die Unikliniken. Wenn Lehrkrankenhäuser aus der Belegung mit PJ-Studierenden just dann ausgenommen werden, wenn Sie (im Gegensatz zu den Unikliniken) den Studierenden im PJ eine Aufwandsentschädigung zahlen, bezweifelt Radio Eriwan ebenfalls eine an sachlichen Kriterien orientierte Entscheidung.

Frage an Radio Eriwan: Können die Studierenden auch aus einem Überangebot von Lehrkrankenhäusern eine optimale Auswahl treffen?

Ja.

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Im Prinzip Ja.

Zumindest, wenn es nach Prof. Dr. Kurt J. Lauk, Präsident des Wirtschaftsrats der CDU e.V., geht. Er fordert in dieser Pressemitteilung: “Wer die Dokumentation seiner Untersuchungen (mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) - die Redaktion) verweigert, muss Doppel- und Mehrfach-Untersuchungen selbst bezahlen.” Damit würde eine neue Klasse von Selbstzahlern geschaffen.

Frage an Radio Eriwan: Ist denn eine Dokumentation von Untersuchungen auf der eGK vorgesehen?

Im Prinzip Ja.

Allerdings ist die elektronische Patientenakte mit Zugriff über die eGK erst in weiter Zukunft geplant und nicht unumstritten. Der Deutsche Ärztetag hat die Ablehnung der eGK in der geplanten Form mehrfach beschlossen, vor allem wegen der Bedenken gegen eine zentrale Speicherung der Patientendaten (zusammengefasst hier in Wikipedia). Die Umsetzung dieses Beschlusses durch die gewählten Repräsentanten der deutschen Ärzteschaft kann regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt verfolgt werden, aktuell hier in Heft 40/2011 (Dtsch Arztebl 2011; 108(40): A-2063 / B-1759 / C-1743).

Frage an Radio Eriwan: Kann denn eine Dokumentation auf der eGK verweigert werden?

Im Prinzip Ja.

In Übereinstimmung mit der vom Bundesverfassungsgericht statuierten informationellen Selbstbestimmung ist die Speicherung von solchen Daten nur nach vorheriger Einwilligung gegenüber den Zugriffsberechtigten zulässig ist (§ 291a Abs. 3 Satz 3 und 4; Abs. 5 SGB V). Durch die Androhung finanzieller Konsequenzen für unnötige Mehrfachuntersuchung aufgrund einer fehlenden Dokumentation könnte dieses Selbstbestimmungsrecht ausgehebelt werden.

Frage an Radio Eriwan: Kann denn zweifelsfrei festgestellt werden, ob eine Mehrfachuntersuchung unnötig war und einer fehlenden Dokumentation geschuldet ist?

Im Prinzip Nein.

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Im Prinzip Ja.

In beiden Fällen ist der optimale Umfang der Dokumentation entscheidend.

Frage an Radio Eriwan: Muss eine zu umfangreiche Dokumentation vermieden werden?

Im Prinzip Ja,

kann doch ein Zuviel an dokumentierter Mehrarbeit einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz belegen. Krankenhausärztinnen und -ärzte berichteten Radio Eriwan über gelungene Vorkehrungen wie

  • Unterlassung einer elektronischen Erfassung der Arbeitszeit
  • Die elektronische Arbeitszeiterfassung wird als ungeeignet für Ärzte erklärt
  • Der Überwachungscomputer meldet Ärztinnen und Ärzte bei Überschreitung der nach Tarifvertrag oder Arbeitszeitgesetz maximal zulässigen Arbeitszeit automatisch ab und bucht sie als abwesend
  • Ärztinnen und Ärzte müssen sich vor Beginn unzulässiger Mehrarbeit ausbuchen
  • Überstunden werden nicht offiziell angeordnet oder explizit untersagt
  • Dennoch durch Notfälle anfallende Mehrarbeit darf nicht dokumentiert werden
  • Dennoch dokumentierte Mehrarbeit wird nicht anerkannt
  • Regelmäßiges Überwiegen der Patientenversorgung während des Bereitschaftsdienstes nicht wahrnehmen
  • Nicht anerkennen, wenn in der Rufbereitschaft Arbeit mehr als ausnahmsweise anfällt
  • Dienstpläne für die Aufsichtsbehörde vorhalten, die dem Arbeitszeitgesetz entsprechen und keine freien und nicht besetzbaren Stellen kennen

Ohne Gewähr für Vollständigkeit.

Frage an Radio Eriwan: Muss eine unvollständige Dokumentation vermieden werden?

Im Prinzip Ja.

Das macht dieser Beitrag im hessischen Rundfunk deutlich. Er schildert die anonyme Aussage einer Pflegekraft, dass sie bestimmte Tätigkeiten nach den Hygienevorschriften protokolliert habe, aber nur teilweise erledigen konnte. Mehrfach habe man sich an den ärztlichen Direktor gewandt und ihn darauf hingewiesen, dass das Personal mit seiner Zeit nicht hinkomme.

Das Uniklinikum Gießen und Marburg hat diese Vorwürfe allerdings entschieden zurückgewiesen. Die personelle Ausstattung beim Pflegepersonal entspreche den bundesweiten Standards, diese Standards seien durch Pläne und Dienstanweisungen umgesetzt und die Mitarbeiter angehalten, sie zu erfüllen. Auf ausdrückliche Nachfrage habe sich auch niemand gemeldet, der Hygienemaßnahmen nur dokumentiert, aber nicht ausgeführt habe. Na also.

Die Aktion “Saubere Hände” setzt an diesem Konflikt an. Erfolgreich wird sie nur sein können, wenn die Mitarbeiter sich nicht nur die Hygieneregeln zu eigen gemacht haben, sondern die Arbeitsbedingungen auch ihre Umsetzung möglich machen.

Ob der Gesetzgeber seiner Verantwortung für ausreichende Standards und deren Umsetzung gerecht wird, sehen Regierung und Opposition demokratiegemäß unterschiedlich. Radio Eriwan gibt zu denken, dass die Fachwelt eher Defizite und zuviel vermeidbare Infektionen im Krankenhaus belegt. Dass diese Standards verbessert werden können und müssen, hat auch der Gesetzgeber erkannt: Bundestag und Bundesrat haben ein Infektionsschutzänderungsgesetz verabschiedet, über das hier das deutsche Ärzteblatt berichtet.

Radio Eriwan sieht allerdings in den neuen gesetzlichen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten ohne adäquate Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Verschärfung des täglichen Konflikts, die verknappte Ressource Zeit richtig auf Ausführung und Dokumentation der Hygiene zu verteilen.

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Aktualisiert: 27.06.11

Einen Gehilfen ohne Entschädigung arbeiten zu lassen, halten wir für Ausbeutung, die auch dann nicht besser wird, wenn der Gesetzgeber eine solche Gehilfentätigkeit in einer Ausbildungsordnung vorschreibt und er Famulus genannt wird. Das ist Mittelalter wie die Bezeichnung dafür in der Approbationsordnung. Deshalb halten wir es auch für eine Zeitenwende, dass der Marburger Bund erstmals in einem Tarifvertrag eine Aufwandsentschädigung für die Famulatur vereinbart hat und zwar mit HELIOS Kliniken GmbH.

Auf der für Studierende der Medizin eigentlich obligaten Website Famulaturranking.de finden sich nur wenige Kliniken, die für die Famulatur eine Aufwandsentschädigung zahlen. Deshalb haben wir zur besseren Übersicht eine Liste dieser Kliniken begonnen.

  • Bad Nauheim HELIOS William Harvey Klinik, 100 €/Monat (Quelle)
  • Bad Schwalbach HELIOS Klinik, 100 €/Monat (Quelle)
  • Grebenhain HELIOS Klinik Oberwald, 100 €/Monat (Quelle)
  • Haina, Klinik für forensische Psychiatrie Vitos gGmbH, 400 € Quelle
  • Hünfeld HELIOS St. Elisabeth Klinik, 100 €/Monat (Quelle)
  • Idstein HELIOS Klinik, 100 €/Monat (Quelle)
  • Kassel, Klinikum, 500 € (Quelle)
  • Paderborn, St. Vincenz-Krankenhaus, 400 €, ggf. freie Unterkunft, freies Essen in der Klinikcafeteria (Quelle)
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Seit 2003 führt Via medici des Thieme Verlags regelmäßig eine Umfrage unter Medizinstudierenden zum Praktischen Jahr (PJ) durch, seit 2005 alle zwei Jahre. Jetzt hat die Umfrage 2011 begonnen, für die wir hier werben wollen. Auch wenn Sie das PJ erst kürzlich absolviert haben, sind Sie bei der Umfrage willkommen.

Ein Blick auf die Ergebnisse der früheren Umfragen (eine Liste der Links finden Sie am Fuß der Ergebnisse der PJ-Umfrage 2009) befriedigt nicht nur historisches Interesse, sondern gibt auch Handlungsempfehlungen für den Marburger Bund bei seinem Einsatz für eine Verbesserung der medizinischen Ausbildung und den folgenden Semestern bei der Planung für diesen Studienabschnitt.

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Der Eindruck, im PJ als billige Arbeitskraft eingesetzt zu werden, war im Tertial Chirurgie besonders ausgeprägt, weshalb wohl in den Umfragen aus 2005 und 2007 differenzierte Ergebnisse angegeben wurden. Da das Tertial Chirurgie besonders häufig im Ausland absolviert wurde, ist der eindrucksvolle Unterschied zwischen In- und Ausland belastbar. (Außer den Antwortkategorien ‘immer’ und ‘oft’ gab es noch ‘manchmal’ und ‘nie’.) Dass der Eindruck der Ausbeutung aus Unikliniken häufiger berichtet wird als aus Lehrkrankenhäusern, korrespondiert mit im Durchschnitt durchweg besseren Bewertungen der Lehrkrankenhäusern als der Unikliniken im Portal PJ-Ranking.de.

Die Ergebnisse scheinen in diesem Fach besonders die zunehmende Verknappung der Ressourcen durch das politisch gewollte Kaputtsparen vor allem der großen Kliniken abzubilden. Denn hier setzen die häufig unaufschiebbaren Erfordernisse der Patientenversorgung besonders dramatisch die Prioritäten, bei denen die Ausbildung dann zwangsläufig in die zweite Reihe gerät.

Um keinen Blindflug in die Ausbeutung zu unternehmen, sollten bei der Planung des PJ die Bewertungen der ins Auge gefassten Klinik bei PJ-Ranking.de herausgesucht werden. Um einem Tertial in einer schlecht benoteten Klinik zu entgehen, gibt es mehrere Strategien:

  • Ins Ausland gehen. Hier helfen Merkblätter des Marburger Bundes und die Beratung durch das Auslandsreferat unseres Bundesverbandes.
  • Ein Lehrkrankenhaus auswählen. Das stößt oft auf die illegale Blockade der Dekanate. Ein Studierender beklagte, dass es leichter sei, das PJ in Namibia zu absolvieren als in einem anderen deutschen Bundesland. Hier können die juristischen Profis des Marburger Bundes helfen, das Grundrecht auf freie Wahl des Ausbildungsplatzes durchzusetzen.
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Im Prinzip Nein.

Immer mehr Uniklinika (UK) zahlen im Praktischen Jahr (PJ) eine Aufwandsentschädigung. Dennoch halten sich hartnäckig Gerüchte, das Uniklinikum Frankfurt/M. drohe Lehrkrankenhäusern innerhalb der Stadt, keine Studierenden mehr einzuweisen, wenn sie eine Aufwandsentschädigung zahlen. Wohl nur die unmittelbar Beteiligten werden wissen, ob diese Gerüchte zutreffen. Es fällt auf, dass nur Lehrkrankenhäuser außerhalb der Stadt eine Aufwandsentschädigung ausloben.

Frage an Radio Eriwan: Kann das Dekanat ein Lehrkrankenhaus abschaffen?

Im Prinzip Nein.

In Hessen regelt § 53 des aktuellen Hochschulgesetzes das Verfahren zur Etablierung eines Lehrkrankenhauses so: ‘(3) Auf Beschluss des Dekanats können nach Maßgabe der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2495), mit geeigneten Krankenhäusern Verträge für die Ausbildung von Studierenden geschlossen werden. Das Universitätsklinikum ist dazu zu hören.‘ Die Maßgabe definiert die AO in § 4 ‘Durchführung des Praktischen Jahres in außeruniversitären Einrichtungen‘.

Im Vertrag wird u.a. geregelt, dass die Lehraufgaben pro elf Studierenden mit der Vergütung einer ärztlichen Stelle kompensiert werden. Daraus können Studierende unschwer errechnen, in welchem Umfang ihnen während des PJ Unterrichtsleistungen zustehen.

Das Dekanat kann den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Land Hessen und einem Lehrkrankenhaus zwar anstoßen, nicht aber unmittelbar in dieses Rechtsverhältnis eingreifen. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung stellt sicher keine Rechtfertigung dar, die Auflösung des Vertrags zu betreiben.

Frage an Radio Eriwan: Kann das Dekanat Studierenden ein Lehrkrankenhaus ihrer Wahl verweigern?

Im Prinzip Nein.

Die Studierenden entscheiden, für welchen freien Platz sie sich bewerben. Für die Anerkennung des Tertials ist das Landesprüfungsamt zuständig. Radio Eriwan vermutet: Wenn Studierende dem Lehrkrankenhaus versichern, sich von unberechtigten Lenkungsmaßnahmen nicht beeindrucken zu lassen und ihrem Favorit-Lehrkrankenhaus die Treue zu halten, wird es ihren besonderen Aufwand auch angemessen entschädigen.

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Aktualisiert: 27.03.11

Schriften zum Download zum Thema Wirkung niedriger Strahlendosen, Senkung der Grenzwerte ergänzt:
Stellungnahme zu den Fragen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf “Gesetz zur Beendigung der energiewirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie … (Kernenergieabwicklungsgesetz)” (gelegentlich nichtamtlich: Kernenergie-Abwicklungsgesetz) Deutscher Bundestag, 11. Wahlperiode, BT-Drucksache 11/13 vom 19.2.1987, Ausschussdrucksache 11/6 Teil III, aus aktuellem Anlass als Zweitschrift vom 14.03.2010 (27.03.11: 2. durchgesehen Auflage).

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MC als NC – ein Nachtrag

16. November 2009

Die Serie ‘Multiple Choice als Numerus clausus’ wurde mit einem Nachtrag abgeschlossen: ‘Krank und geschädigt durch die Ärztliche Prüfung?’. Siehe: Schriften zum Download zum Thema Prüfungswesen und -unwesen.

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MC als NC (9)

13. Mai 2009

In der Serie ‘Multiple Choice als Numerus clausus’ wurde die neunte Folge bereitgestellt: ‘Prüfungen innerhalb des Studiums - ein rechtsfreier Raum?’. Siehe: Schriften zum Download zum Thema Prüfungswesen und -unwesen.

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Stand: 22.05.2012 Verantwortlich: E-Mail Prof. Kuni ©1999/2012
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